Die heutige Pflicht zur Wirteprüfung im Kanton Basel-Landschaft (Fähigkeitsnachweis) stammt aus dem Jahr 1959. Damals reagierte der Kanton auf gesellschaftliche Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Gastgewerbe – etwa Frühtrinkerei oder die Belastung des Familienlebens durch häufige Wirtshausbesuche. Mit Maßnahmen wie dem sogenannten Morgenschnapsverbot und der Einführung der Wirteprüfung wollte man das Angebot an Gastwirtschaften gezielt einschränken und mehr Ordnung schaffen.
Heute, Jahrzehnte später, zeigt sich ein völlig anderes Bild: In vielen Gemeinden im Basel-Landschaft verschwinden traditionelle Gaststätten. Was früher selbstverständlich war – etwa ein Bier nach dem Training oder der Chorprobe – ist heute vielerorts nicht mehr möglich. Dabei wäre genau dieses lokale Gastroangebot wichtig für das soziale Leben.
Wer jedoch Gäste vor Ort bewirten will, muss im Kanton Baselland die Wirteprüfung absolvieren – mit Anforderungen in Bereichen wie Steuerrecht, Sozialversicherungen und Buchhaltung. Für viele stellt dies eine grosse Einstiegshürde dar. Interessanterweise entfällt dieser Nachweis bei anderen Lebensmittelbetrieben wie Caterings, Lieferservices, Bäckereien oder Tankstellenshops – selbst wenn diese ein breites Angebot führen. Der entscheidende Unterschied ist: Wird vor Ort konsumiert, greift die Prüfungspflicht.
Hygiene-, Lebensmittel- und Bauvorschriften gelten selbstverständlich für alle gastronomischen Betriebe. Doch es stellt sich die Frage, warum ausgerechnet dort, wo Menschen zusammenkommen und das Dorfleben stattfinden könnte, zusätzliche bürokratische Hürden bestehen.
Andere Kantone – von Zürich bis Graubünden – haben die Wirteprüfung ganz abgeschafft oder deutlich entschärft. Sie fördern damit das gesellschaftliche Zusammensein, gerade in einer Zeit zunehmender sozialer Isolation. Das Wirtshaus, einst als gesellschaftliches Problem bekämpft, fehlt heute oft als Ort der Begegnung.
Forderung:
Der Regierungsrat wird beauftragt, das bestehende Gastgewerbegesetz sowie die zugehörige Verordnung im Kanton Baselland zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit der heutigen Wirteprüfung.