Wirtepatent im Baselbiet: Warum Dorfbeizen scheitern, bevor sie öffnen

Im Oberbaselbiet verändert sich das Dorfleben – leise, aber spürbar. Die letzte Beiz macht zu, der Dorfladen gibt auf. Und wo trifft man sich nach dem Training, der Musikprobe oder dem Feierabend? Genau: nirgends. Dabei wären solche Treffpunkte wichtiger denn je.

Was die Menschen wirklich brauchen

Bei der öffentlichen Veranstaltung zur Regionalentwicklung Oberbaselbiet (REK) am 26. März wurde deutlich: Die Bevölkerung wünscht sich keine grossen touristischen Projekte, sondern einfache Orte des Zusammenseins. Was fehlt, sind lokale Treffpunkte, an denen das Dorfleben stattfindet – unkompliziert und nahbar.

Die Hürde: Wirtepatent und Bewilligungen in Basel-Landschaft

Doch wer heute im Kanton Basel-Landschaft einen solchen Ort schaffen will, stösst schnell auf hohe Hürden. Wer Tische aufstellt und Getränke oder Speisen vor Ort servieren möchte, braucht eine Gastrobewilligung – und muss zuvor das Wirtepatent erwerben. Dieses verlangt unter anderem Kenntnisse in Buchhaltung, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungen. Die Kosten dafür: über 3’000 Franken. Und das noch bevor auch nur ein einziges Getränk ausgeschenkt wurde. Ein unverbindliches Ausprobieren? Kaum möglich.

Geht es wirklich um Sicherheit – oder um das gemeinsame Essen?

Dabei stellt sich die Frage: Geht es hier tatsächlich um Hygiene und Sicherheit – oder stört es einfach, dass Menschen gemeinsam essen und trinken? Denn Caterings, Lieferdienste, Take-aways und Tankstellenshops brauchen kein Wirtepatent, solange die Konsumation nicht vor Ort erfolgt. Obwohl diese Betriebe ebenfalls den Hygienevorschriften unterstehen, ist der bürokratische Aufwand deutlich geringer.

Ein Gesetz aus einer anderen Zeit

Die Pflicht zum Wirtepatent in Basel-Landschaft wurde 1959 eingeführt. Damals wollte man dem Überangebot an Lokalen und dem gesellschaftlichen Problem des übermässigen Alkoholkonsums begegnen. Das Morgenschnapsverbot und strengere Regeln für Beizen sollten Ordnung schaffen. Doch diese Realität hat sich längst verändert. Heute freut man sich über jedes Lokal, das nicht schliesst. Müssen ausgerechnet diese letzten Begegnungsorte heute noch nach alten Massstäben reguliert werden?

Andere Kantone sind weiter

In anderen Kantonen wie Graubünden, einem bekannten Tourismusgebiet, wurde das Wirtepatent längst abgeschafft. Die Vorschriften zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gelten weiterhin – jedoch ohne die zusätzliche Einstiegshürde. So entsteht Raum für neue, unkomplizierte Treffpunkte.

Bürokratie abbauen – Potenzial freisetzen

Gerade im ländlichen Raum des Baselbiets ist das Potenzial für lebendige Begegnungsorte gross. Oft scheitern gute Ideen nicht am Engagement, sondern an der Bürokratie. Wer das Wirtepatent nicht sofort machen kann oder will, bleibt aussen vor – obwohl die Nachfrage da wäre.

Ein Vorstoss für ein modernes Gastwirtschaftsgesetz:

Landrats-Motion zum Wirtepatent vom 10.04.2025