Naturpark Baselbiet

Fakten statt Behauptungen, Naturpärke im Faktencheck.

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„Ein Naturpark schaffe keine neuen Gesetze“ – diese Aussage hört man immer wieder. Doch bei genauerem Hinsehen erweist sie sich als irreführend: Die eidgenössischen Gesetze zu Naturpärken existieren zwar bereits, doch solange eine Gemeinde nicht Teil eines Parks ist, spielen sie keine Rolle. Mit dem Beitritt ändert sich dies grundlegend: Jede Planung muss dann auf die Ziele des Parks ausgerichtet werden. Was vorher pragmatisch und unkompliziert gelöst werden konnte, wird aufwendig und bürokratisch – unter der Aufsicht des Bundesamts für Umwelt.

Und was heisst das konkret? Gemeinden müssen darlegen, wie die Ziele des Parks berücksichtigt wurden. Zeit und Geld fliessen in teure Gutachten und Abwägungen. Der Naturpark wird so zur Belastung. Wenn Umweltverbände ein Projekt als „nicht parkgerecht“ einstufen, droht der Gang vor Gericht – und Projekte kommen ins Stocken.

Die Ziele eines Naturparks – wie der Schutz von Natur und Landschaft – sind durchaus wichtig. Doch ihre Umsetzung darf nicht dazu führen, dass demokratische Entscheidungen und lokale Bedürfnisse übergangen werden. Ein aktuelles Beispiel aus dem Naturpark Binntal verdeutlicht diese Problematik: Die Bevölkerung hatte in einer Abstimmung klar für ein Solarprojekt auf ihrem Gemeindegebiet gestimmt. Doch Umweltverbände legten Einsprache ein. Der WWF argumentierte, das Projekt sei nicht mit den gesetzlichen Vorgaben eines Naturparks vereinbar, da darin die Qualität von Natur und Landschaft erhalten und aufgewertet werden müsse. Das Verfahren ist weiterhin hängig – und die umweltfreundliche Energie bleibt auf absehbare Zeit ungenutzt. Dieses Beispiel zeigt, wie ein Naturpark zur Hürde werden kann, die demokratische Entscheide erschwert. Was bringt eine Abstimmung, wenn sie durch externe Interessen blockiert wird?

Die oft gehörte Behauptung, der Naturpark Baselbiet sei „nicht beschwerdeberechtigt“, ist irreführend. Er schafft den rechtlichen Rahmen, den Umweltverbände gezielt nutzen, um Projekte zu blockieren – wie etwa im Binntal.

Besonders problematisch wird es, wenn ehrenamtliche Gemeindebehörden auf professionell organisierte Umweltverbände treffen. Dieses Ungleichgewicht gleicht einem Kampf zwischen David und Goliath – mit ungleichen Mitteln und auf dem Rücken der Gemeinden.

Der Begriff „Naturpark Baselbiet“ weckt romantische Bilder von unberührter Natur. Doch in der Realität betreffen die Regeln auch das Siedlungsgebiet – mit all den Herausforderungen, die dies für Gemeinden bedeutet. Finden Sie nicht auch, dass die Bevölkerung selbst am besten weiss, was für unser Oberbaselbiet richtig ist?

Dass Naturschutz auch ohne bürokratischen Überbau gelingen kann, zeigt der Obstgarten Farnsberg. Hier arbeiten Landwirte, Vogelschutzvereine und Stiftungen Hand in Hand und schaffen Lösungen, die direkt umgesetzt werden – pragmatisch, unbürokratisch und effizient. Dieses Beispiel zeigt, wie Naturschutz durch lokale Zusammenarbeit erfolgreich umgesetzt werden kann, ohne dass Gemeinden und Bevölkerung durch starre Vorgaben eingeschränkt werden.


Keine Folgen für Gemeinden und Eigentümer?

Wusstet ihr, dass Umnutzungsbewilligungen vom Naturpark betroffen sein können? 🏡 Auch die Ortsplanung der Gemeinde wird beeinflusst – also, wo wir wohnen, arbeiten oder wie viel Platz für die Natur bleibt. 🌱 Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes über Naturpärke:

👉 Planerinfo, Abteilung Raum­entwicklung, S.15

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/raumentwicklung/orts_siedlungs_regional_planung/planerinfo_1/Jurapark__Aargau_Fokus_Raumentwicklung.pdf

Beispiel Gipf-Oberfrick

Dass ein Naturpark in die Ortsplanung einbezogen werden muss, ist unbestritten. Die laufende Ortsplanung in Gipf-Oberfrick verdeutlicht dies. In der Vorprüfung des Kantons vom 12. Juni 2024 wird klar festgehalten, dass die Gemeinden verpflichtet sind, ihre Planungen auf die Ziele des Naturparks auszurichten.

Diese Vorgabe spiegelt sich auch im Planungsbericht der Gemeinde vom 5. August 2024 wider. Dort bestätigt die Gemeinde, dass der Entwurf der neuen Nutzungsplanung einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung des Juraparks leistet. Zu diesen Zielen gehören insbesondere verbindliche Festlegungen für Grundeigentümer, wie beispielsweise durch Bestimmungen zum Siedlungsrand oder einen Masterplan für die Kernzone. Fazit:
Die Gemeinde Gipf-Oberfrick hat sich intensiv mit den Anforderungen des Naturparks auseinandergesetzt und diese in ihrem Planungsbericht dokumentiert. Der vorliegende Entwurf zeigt, dass der Naturpark in der Planung berücksichtigt wurde. Dennoch bleibt das Risiko, dass die Planung angefochten werden könnte – etwa mit dem Argument, nicht alle Alternativen seien ausreichend geprüft oder deren Überlegungen nicht genügend dokumentiert worden. Solche Herausforderungen verdeutlichen die komplexen Anforderungen, die ein Naturpark an die Gemeinden stellt.

Orstplanung Balsthal

Ein Beispiel aus dem Naturpark Thal zeigt, wie schwierig die Umsetzung sein kann: Balsthal braucht, um sich weiterzuentwickeln, eine zeitgemässe Ortsplanung. Die Ortsplanung legt fest, wie Flächen genutzt werden dürfen – z. B. für Wohnen, Arbeiten oder Natur. Nach mehreren Überarbeitungen wurde die neue Ortsplanung von der Gemeindeversammlung und der Kantonsregierung genehmigt. Doch die Kritik verstummte nicht: „Das passt nicht in einen Naturpark“, argumentieren die Gegner. Der Fall ist nun vor Gericht – ein Schritt, der zusätzliche Kosten verursacht und die Umsetzung weiter verzögert.

Dieses Beispiel zeigt ein grundlegendes Problem: Eigentlich sollten Gemeinden ihre Ortspläne alle 15 Jahre anpassen. Doch in der Realität bleiben viele Zonenpläne jahrzehntealt. Anstatt sich den Herausforderungen einer modernen Planung zu stellen und notwendige Erneuerungen anzupacken, scheinen Gemeinden Stillstand zu bevorzugen. So umgehen sie Konflikte mit Gegnern. Kein Wunder, dass es kaum Kritik an Naturpärken gibt – solange deren Vorgaben für die Bevölkerung keine konkreten Einschränkungen bedeuten.

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Quellen:

Verordnung des Bundes
über die Pärke von nationaler Bedeutung
(Pärkeverordnung, PäV)


Aargauer Zeitung 05.07.2024
WWF gegen Gemeindebeschlüsse im Naturpark Binntal

Pflichten für die Gemeinden
Planerinfo, Abteilung Raum­entwicklung, S.15
https://www.ag.ch/media/kanton_aargau

Ortsplanrevision Gipf-Oberfrick
https://www.gipf-oberfrick.ch

IG schöneres Balsthal
„Das geht nicht in einem Naturpark!“

Solothurner Zeitung
Ortsplanungsrevision Balsthal: Gruppe zieht vor Verwaltungsgericht.

Solothurner Zeitung
Umfahrung Klus Einsprecher brufen sich auf Naturpark
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/thal-gaeu

Dario Rigo Naturpark Baselbiet




Dario Rigo, Landrat, Ormalingen